Das sinnstiftend bedingte Grundeinkommen

"HARTZ IV" kann man als "bedingtes Grundeinkommen" bezeichnen.
Die Bedingungen für den Erhalt von "HARTZ IV" beruhen auf Annahmen, die bereits jetzt realitätsfern sind.
Aller Voraussicht nach wird sich diese Realitätsferne kontinuierlich vergrößern und irgendwann gesamtgesellschaftlich ein kritisches Niveau erreichen.
Wegen der Corona-Pandemie ist diese Situation für viele Menschen bereits jetzt eingetreten.
Der Bezug von "HARTZ IV" ist also von Bedingungen abhängig, die insgesamt nicht als sinnstiftend anzusehen sind.
Es muss sich etwas ändern.
Ein Vorschlag für die notwendige Änderung ist die Einführung eines "bedingungslosen Grundeinkommens" ("BGE").
Ein BGE hat eine Reihe von Nachteilen.
Darunter ganz besonders die fehlende Akzeptanz.
Ein BGE wird mehrheitlich abgelehnt. Von der Politik und von den Bürgern.
Jahrzehntelange Aufklärungsarbeit scheint das nicht hinreichend stark ändern zu können.
Also ist es ganz unabhängig von etwaigen anderen Nachteilen unrealistisch, hinreichend bald ein BGE einführen zu können.
Wie ist es aber mit einem Grundeinkommen, das grundsätzlich nicht unbedingt, sondern bedingt ist?
Aber mit Bedingungen, die mehrheitlich als "sinnstiftend" angesehen werden.
